Wir haben auf den folgenen Seiten eine umfangreiche Sammlung mit Informationen und Links zu Unterstützungsmaßnahmen des Bundes und des Landes Hessen im Rahmen der Corona-Krise zusammengestellt. Wir beziehen und dabei auf Informationen der Bundesagentur für Arbeit.
Maßnahmen auf Bundesebene
Soforthilfe für Kleinstbetriebe & Solo-Selbständige: Einmalzahlungen zur Liquiditätssicherung
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gilt für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Solo-Selbständige & Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind
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Einmalzahlung für drei Monate; je nach Betriebsgröße i.H.v. bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
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Abwicklung der Hilfen erfolgt wie bei der Fluthilfe über die Bundesländer; eine Kumulierung mit Länderhilfen und De-Minimis-Beihilfen (Bagatell-Beihilfen) ist möglich
Für kleine Unternehmen & Solo-Selbständige: Härtefallfonds
Liquiditätshilfen für alle Unternehmen (zusammengefasste KfW-Förderungen): KfW-Sonderprogramm 2020
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KfW Sonderprogramm 2020 steht sofort zur Verfügung; Anträge können gestellt werden
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steht Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Selbständige, der freien Berufe & Großunternehmen zur Verfügung
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Mittel sind unbegrenzt; Risikoübernahme durch KfW bis zu 90% bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen & mittleren Unternehmen; vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro sowie Zinssenkungen
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Sonderprogramm 2020 wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit-Universell sowie dem
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Bürgschaften von Bürgschaftsbanken
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zusätzliche Sonderprogramme werden aufgelegt und sind momentan der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt worden
KfW-Sonderprogramm für junge & etablierte Unternehmen: KfW-ERP- Gründerkredit-Universell
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Investition- & Betriebsmittelkredite für junge Mittelständische Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
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KfW bietet für kleine & mittlere Unternehmen (bis 50 Mio. Jahresumsatz, weniger als 250 Mitarbeiter) eine 90%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) so-wie für alle Unternehmen oberhalb dieser Grenze eine 80%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an; Haftungsfreistellungen werden durch eine vollumfängliche Bundesgarantie abgesichert
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ERP-Gründerkredit steht nun auch Unternehmen jeder Größenordnung zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungs-schwierigkeiten haben
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Zinssätze wurden gesenkt & liegen für kleine & mittlere Unternehmen bei 1 % bis 1,46 %; für große Unternehmen bei 2 % bis 2,12 %
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es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden
KfW-Sonderprogramm für Mittelständische & große Unternehmen: KfW-Unternehmerkredit
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Investitions- und Betriebsmittelkredite für Bestandsunternehmen
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KfW-Unternehmerkredit steht nun auch Unternehmen jeder Größenordnung zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben
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Kredite können je Unternehmensgruppe bis 1 Milliarde Euro vergeben werden
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Kredite sind begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 des antragstellenden Unternehmens oder den aktuellen Liquiditätsbedarf des antragstellenden Unternehmens für die nächsten 18 Monate bei kleinen & mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder das doppelte der Lohnkosten des Unternehmens im Jahre 2019
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KfW bietet für kleine & mittlere Unternehmen (bis 50 Mio. Jahresumsatz, <250 Mitarbeiter) eine 90%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) sowie für alle Unternehmen oberhalb dieser Grenze eine 80%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an
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Haftungsfreistellungen werden durch eine vollumfängliche Bundesgarantie abgesichert Zinssätze wurden gesenkt & liegen für kleine & mittlere Unternehmen bei 1 % bis 1,46 %; für große Unternehmen bei 2 % bis 2,12 %
Für alle Unternehmen: Steuerliche Liquiditätshilfe
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Einleitung der Abstimmung mit Ländern ist in die Wege geleitet
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Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen
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Senkung von steuerlichen Vorauszahlungen
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auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist
Für alle Unternehmen: Anpassung des Insolvenzrechts
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BMJV wird eine Regelung schaffen, wonach Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten nicht innerhalb kurzer Frist Insolvenz anmelden müssen.
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Frist wird deutlich ausgeweitet
Für soziale Dienstleister & Einrichtungen: Finanzielle Unterstützung zum Bestandsschutz
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Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand für die sozialen Dienstleister & Einrichtungen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern & anderen Gesetzen erbringen
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Voraussetzung ist, dass diese zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie beitragen; hierzu sollen sie in geeignetem & zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten sowie Sachmittel zur Verfügung stellen
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Sicherstellungsauftrag gilt zunächst bis zum 30. September 2020 (kann durch Rechtsverordnung der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2020 verlängert
Für Eltern: Vereinfachter Zugang zum Kinderzuschlag (KiZ)
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befristet wird nur das letzte Monatseinkommen statt das Einkommen der letzten sechs Monate geprüft
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Bewilligungen die in der Zeit vom 1. April bis 30. September 2020 enden, werden in Fällen in denen der höchstmögliche KiZ gezahlt wird, einmalig um sechs Monate verlängert
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einmalige Überprüfungsmöglichkeit im April oder Mai 2020 für Fälle, in denen der Bewilligungszeitraum vor dem 1. April 2020 begonnen hat, um ggf. KiZ nach oben anpassen zu können (Vermeidung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Für Eltern: Lohnersatz wegen Kita- & Schulschließung
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neue Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) für erwerbstätige Eltern, die von Kita- & Schulschließung betroffen sind
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befristet bis zum Ende der Schließung, längstens für sechs Wochen
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Lohn i. H. d. KuG (i.d.R. 67 % Brutto-Einkommen, monatl. Höchstbetrag i.H.v. 2.016 Euro) sofern Kinder unter 12 Jahre zu betreuen sind & Gleitzeit/ Überstundenguthaben, Urlaub ausgeschöpft sind
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zudem keine Ansprüche auf KuG (sind vorrangig)
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Arbeitgeber erhält von zuständigen Behörden Lohn erstattet
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Sozialschutz-Paket/sozialschutz-paket.html
Maßnahmen des Landes Hessen
Soforthilfe für Kleinstbetriebe & Solo-Selbständige: Einmalzahlungen zur Liquiditätssicherung
(Bundesländer wickeln die Bundesmaßnahme „Soforthilfe für Kleinstbetriebe & Solo-Selbständige“ ab )
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Corona-Soforthilfe ist ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss
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Zuschuss beträgt inklusive Bundesförderung 10.000 Euro für drei Monate bei bis zu 5 Beschäftigten, 20.000 Euro für drei Monate bei bis zu 10 Beschäftigten bzw. 30.000 Euro für drei Monate bei bis zu 50 Beschäftigten
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Zuschussberechtigte sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte erwirtschaften aus Land- & Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH
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Anträge können ab 30. März 2020 ausschließlich online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden
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IHKs und HWKs unterstützen beratend bei der Antragstellung
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nur ein Antrag für Bundes- und Landesmittel
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/so-forthilfe-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleine-betriebe
https://rp-kassel.hessen.de/pressemitteilungen/wichtger-hinweis
http://www.rpkshe.de/coronahilfe
Liquiditätshilfe für kleine & mittlere Unternehmen: Darlehen
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Unterstützung für Unternehmen in Kooperation mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank); ab 26. März 2020 können kurzfristige Liquiditätshilfen in Form von Darlehen über die „Hausbanken“ beantragt werden
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Ausweitung des Kredit-Programms Liquiditätshilfe für Kleinunternehmen auf Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigte
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WIBank stellt über die Hausbank ein sog. Nachrang-darlehen i.H.v. mindestens 5.000 Euro bis maximal 200.000 Euro zur Verfügung; das Nachrangdarlehen verzichtet auf die zusätzliche Risikoabsicherung durch die Hausbank
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Hausbank stellt als notwendige Kofinanzierung zusätzl. eigene Darlehensmittel i.H.v. weiteren 20 % der Summe bereit
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Darlehenslaufzeit beträgt zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren
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„Liquiditätshilfe für KMU“ (Kleine und Mittelständige Unternehmen) richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine & mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) sowie freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/foerdermittel-des-landes-hessen-der-corona-krise
https://www.wibank.de/wibank/liquiditaetshilfe/liquidi-taetshilfe-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen-in-hes-sen-521692
Zuschuss zu Sanierungsgutachten nach IDW S6
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Hessische Unternehmen können einen Zuschuss zu Sanierungsgutachten nach IDW S6 bei der WIBank beantragen
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der individuelle Zuschuss kann bis zu 50 % der Kosten für das Sanierungsgutachten, maximal 10.000 Euro betragen; dies erleichtert den Hausbanken der Unternehmen die Aufrechterhaltung der Finanzierung
https://www.wibank.de/wibank/sanierungsgutachten/foerderung-von-sanierungsgutachten-gemaess-idw-s6-521644
Kapital für Kleinunternehmen (KfK): Darlehen
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WIBank bietet diverse Förderkredite an, darunter auch Kredite aus dem Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen (KfK)
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kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschl. gewerblich tätiger Sozialunternehmen) sowie freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern & 5 Mio. Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50 % aufgestockt werden
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für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig
https://www.wibank.de/bpshort/servlet/wibank/kapital-fuer-kleinunternehmen/kapital-fuer-kleinunternehmen-306918
Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW): Darlehen
https://www.wibank.de/wibank/guw-gruendung/einstieg-zu-guw
Bürgschaften
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Bürgschaftsbank Hessen bietet Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 % in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an
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hierunter auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 % besichert & bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden
https://bb-h.de/angebot/express-buergschaft
Landesbürgschaften
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Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. ab 1,25 Mio. Euro, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern
https://www.wibank.de/landesbuergschaften
Beratungsdienstleistungen des Rationalisierungs- und Innovationszentrums der Wirtschaft e. V.
Beratungsteam RKW Hessen GmbH Telefon: 06196/ 970240
https://www.rkw-hessen.de/unternehmensentwicklung/perspektivenberatung.html